Kontakt

Die VAM ist eine gemeinnützige Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit,
deren Zweck ausschließlich die Erbringung von Sozialleistungen
für Angehörige des Bundesheeres und die Bediensteten
des Bundesministeriums für Landesverteidigung ist.

FAQ

Können auch resortfremde Personen einen Aufenthalt in den Urlaubshäusern buchen?

Selbstverständlich können auch Personen, welche nicht dem Resort Landesverteidigung angehören, einen Aufenthalt in unseren Urlaubshäusern verbringen. Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung wird bei der Reservierung der Buchungen allerdings der Vorzug gegeben. 

Sind Hunde in den Stiftungshäusern erlaubt

Die Mitnahme von Haustieren in unsere Stiftungshäuser ist nicht gestattet. 

Wer profitiert von den vergünstigten Preisen in den Urlaubshäusern?

Bedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung, sowie deren Ehe,- oder Lebenspartner, Kinder, die noch nicht erwerbstätig sind, verwitwete Ehepartner, Bedienstete des BMLV im Ruhestand und Milizangehörige.

Werden Mietwohnungen befristet vermietet?

Nein. All unsere Mietwohnungen werden unbefristet als Hauptwohnsitz vermietet.